GTC

As of February 12, 2020

I. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und Leistungen gegenüber dem Vertragspartner („Auftraggeber“). Sie gelten auch dann, wenn wir uns zukünftig bei laufenden Geschäftsbeziehungen nicht ausdrücklich bei jedem Vertragsabschluss darauf berufen. Sie gelten auch, wenn sich unsere AGB mit denen des Auftraggebers widersprechen. Wir widersprechen unsererseits allen nicht mit unseren Bedingungen übereinstimmenden vorformulierten Vertragsbestimmungen unserer Auftraggeber. Alle unsere Kataloge, Werbebroschüren, Preislisten, Kostenvoranschläge und Angebote (zusammen auch „Unternehmensinformationen“) sind freibleibend und unverbindlich. Wir sind nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verpflichtet. Die Rechte an Unternehmensinformationen stehen ausschließlich uns zu. Der Auftraggeber verpflichtet sich diesbezüglich zu Vertraulichkeit. Die Nutzung für eigene oder fremde Zwecke und die Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

II. Auftragsdurchführung

1) Die Annahme einer Bestellung erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung. Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Mittel zur Verfügung zu stellen und trägt die Verantwortung für Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit.

2) Wir sind zu zumutbaren Teilleistungen und/oder technischen Änderungen der Spezifikationen nach Absendung der Auftragsbestätigung berechtigt. Lieferzeiten sind stets ungefähre Angaben, die nur dann verbindlich sind, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Bei Rückfragen des Auftraggebers oder Änderungswünschen verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit der Lieferanschrift zur Anlieferung und die Eignung des Aufstellungsortes des Liefergegenstands. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, kann der Auftraggeber von dem Vertrag erst dann zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt und angedroht hat, nach erfolglosem Fristablauf werde er die Annahme der Leistung ablehnen.

3) Ereignisse höherer Gewalt oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Materialausfall, Nichtlieferbarkeit von Teilen etc.) die eine termingemäße Ausführung des Auftrages hindern, berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Verpflichtungen angemessen hinaus zu schieben oder, wenn uns die Leistung dadurch unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4) Bei Lieferung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes spätestens mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung des Liefergegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Verpackung/Transport/Versicherung nach unserem Ermessen. Eine angemessene Versicherung der Transportgefahr erfolgt nach unserem Ermessen auf Kosten des Auftraggebers. Im Rahmen des Annahmeverzuges des Auftraggebers sind etwaige Lagerkosten in Höhe von 1,0% des Wertes des Liefergegenstandes von diesem zu tragen.

III. Preise

1) Unsere Preise verstehen sich in Euro unverpackt ab Werkstätte oder Lager inkl. Verpackungskosten, ausschließlich Versandverpackung, Versicherung, Versand-/ Ausfuhr- / Einfuhr- oder anderer Nebenkosten. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Entsorgung des Liefergegenstandes und/oder Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber auf dessen Kosten. Bei Weiterverkauf ist der Auftraggeber verpflichtet, den Dritten auf seine Entsorgungspflicht hinweisen.

2) Die Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

IV. Zahlungsbedingungen

1) Unsere Rechnungen sind – vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung – sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig.

2) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geldschuld eines Verbrauchers ist während des Verzugs mit 5 % über dem Basiszinssatz, die eines Unternehmers mit 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3) Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen seiner Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern geeignet sind, haben wir das Recht, unsere Forderungen fällig zu stellen. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten und/oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen.

5) Bei Bestellungen von Auftraggebern mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir den Auftraggeber unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.

V. Mängel und Gewährleistung

1) Der Liefergegenstand wird von uns nach Maßgabe der Spezifikationen in der Auftragsbestätigung erstellt. Ausschließlich diese Spezifikationen sind relevant, insbesondere Anpreisungen in der Werbung oder Produktbeschreibungen in Broschüren (u.a.) entfalten keinerlei rechtliche Verbindlichkeit, insbesondere stellen sie keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar.

2) Offensichtliche Mängel müssen von dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach der Erbringung unserer Leistung oder nach Erhalt des Liefergegenstandes beanstandet werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Feststellung zu rügen. Einen Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel in Textform unterrichten. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen seine Gewährleistungsrechte 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Verschleiß und Beeinträchtigungen durch äußere Einflüsse begründen keine Mängelrechte.

3) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserem billigen Ermessen und abhängig von der Art des Mangels Nacherfüllung entweder durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung. Bei Software gewährleisten wird die Übereinstimmung der dem Auftraggeber überlassenen Software mit unseren Programmspezifikationen, sofern die Software auf den von uns vorgesehenen Gerätesystemen entsprechend unseren Richtlinien installiert wird. Die Gewährleistung gilt nur für solche Softwaremängel, die jederzeit reproduzierbar sind. Wir verpflichten uns zur Beseitigung aller für die vertragsgemäße Benutzung nicht unerheblichen Mängel, behalten uns aber vor, die Beseitigung der Mängel nach unserer Wahl vorzunehmen durch Installation einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Umgehung der Wirkung des Mangels. Wird die Nacherfüllung nicht von uns in einem angemessenen Zeitraum durchgeführt, kann der Auftraggeber uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, nach deren Ablauf er den Preis herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten kann. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Wir haften nicht für Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und entgegenstehende Rechte, die auf einem vertragswidrigen Einsatz oder unbefugten Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritten beruhen.

4) Soweit dem Auftrag ein Werk zugrunde liegt und das Werk mangelhaft ist, kann der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen und soweit nicht anders vereinbart, Nacherfüllung verlangen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist oder nach angemessener Fristsetzung zur Nacherfüllung, die fruchtlos geblieben war, den Mangel selbst beseitigen, von dem Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.

5) Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Liefergegenstandes an den Auftraggeber oder ab Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Im Übrigen gelten in Ansehung von Mängeln die gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Haftung

1) Wir haften auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für uns selbst, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit in diesen Bedingungen nicht abweichendes geregelt ist. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

2) Wir haften gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten im Übrigen nicht.

3) Wir haften nicht für Schäden des Auftraggebers, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die der Auftraggeber versichert hat, für entgangenen Gewinn, Schäden aus einer Betriebsunterbrechung des Auftraggebers, sowie für Schäden, die der Auftraggeber durch mit seinem Abnehmer vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung in rechtlich zulässiger und zumutbarer Weise hätte beschränken können.

4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden der Höhe nach auf den Betrag der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Sie gelten auch nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

VII. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Auftrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an dem gelieferten Material, Apparaten und Hardware vor. Der Auftraggeber wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind. Bei Zugriffen Dritter – insbes. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung des Liefergegenstandes entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren.

VIII. Urheberrecht/Nutzungsrecht

1) Wir haben an allen Bildern, Filmen und Texten sowie sonstigen Dokumentationen und Darstellungen, die von uns herausgegeben oder veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

2) An Programmen und zugehöriger Dokumentation, die zum zweckgemäßen Gebrauch unserer Lieferung gehören, erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Betrieb der Lieferung. Weitere Rechte an Programmen und Dokumentationen stehen dem Auftraggeber nicht zu, insbesondere bleiben wir Inhaber der Urheberrechte. Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, Programme, Dokumentationen und ggf. nachträglich gelieferte Ergänzungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich zu machen, zu kopieren, anderweitig zu vervielfältigen oder zu dekompilieren, entassemblieren oder zurück zu entwickeln.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1) Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Dienstleistungen ist der Sitz unseres Unternehmens (Schifferstadt), soweit nichts anderes vereinbart wurde.

2) Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten oder Personen des Öffentlichen Rechts das für unseren Firmensitz zuständige Gericht.

3) Ergänzend zu diesen Vertragsbestimmungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl verbindlich.

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